ALS WAHLÄRZTE KÖNNEN WIR IHNEN
Für Ihre Anliegen können wir uns
- ausreichend Zeit für die Untersuchung und Befundbesprechung nehmen
- flexible Ordinationszeiten und kurzfristige Termine anbieten – nahezu ohne Wartezeit.
Als Wählärzte unterliegen wir keinen – sonst zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten vereinbarten – Beschränkungen in der Patientenversorgung.
In unseren Therapieentscheidungen unterliegen wir nicht direkt den Richtlinien der Sozialversicherer und können daher den für die jeweilige Situation besten Therapieweg wählen.
Dies bedeutet aber auch, dass erbrachte Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Sie erhalten eine Honorarnote und haben die Möglichkeit der Rückerstattung.
Die Abrechnung erfolgt mittels Honorarnote, diese können Sie im Anschluss bei der jeweiligen Sozialversicherung eingereicht werden, um einen teilweisen Kostenersatz zu erhalten.
Rückerstattung
Die Höhe des Betrages, der Ihnen von der Kasse rückerstattet wird, kann nicht angegeben werden. Dieser hängt von verschiedenen formalen Kriterien ab und ist in der Höhe vom Sozialversicherungsträger abhängig und daher von uns nicht genau vorauszuberechnen.