Als Wahlarzt bezeichnet man niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die Abrechnung erfolgt mittels Honorarnote, diese können Sie im Anschluss bei der jeweiligen Sozialversicherung eingereicht werden um einen teilweisen Kostenersatz zu erhalten. Dieser hängt von verschiedenen formalen Kriterien ab und ist in der Höhe vom Sozialversicherungsträger abhängig und daher von uns nicht genau vorauszuberechnen.
Als Wahlarztordination versuchen wir den Ablauf möglich gut zu organisieren, um kürzest mögliche Wartezeiten für unsere Patienten zu erreichen.
In unseren Therapieentscheidungen unterliegen wir nicht direkt den Richtlinien der Sozialversicherer und können daher den für die jeweilige Situation besten Therapieweg wählen.